
Es gibt sicherlich diverse Mitbewerber, die Ihre Dienstleistung zum gleichen oder evtl. auch günstigerem Preis anbieten.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir, im Gegensatz zu einigen Anderen, auch das verwirklichen dürfen, was wir tun-sprich die Errichtung von Licht- und Tonanlagen an unterschiedlichen Orten.
Man kann von Glück sagen, dass bislang wenige Unfälle mit Personenschäden passierten, wenn man bedenkt, mit wie viel elektrischer Energie heutzutage gearbeitet wird oder dass sehr viele Menschen auf engem Raum feiern.
Man sollte im eigenen Interesse darauf achten, wen man für seine Veranstaltung engagiert. Sie als Veranstalter sind verpflichtet die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen zu treffen und dafür zu sorgen, dass diese befolgt werden. Insoweit trifft Sie eine zivil- und strafrechtliche Verantwortung (z.B. BGV A1§13 (§12 alt), MVStättVo §38 ff., DGUV 17 (alt BGV C1) §15, BGI 810,).
Sie müssen darauf achten, dass Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Versammlungsstätten nur Bühnenfachkräften (Fachkräfte und Meister für Veranstaltungstechnik) übertragen wird (und nicht z.B. freiberuflichen Discjockeys, die mit Ihrer eigenen Technik - die evtl. nicht einmal den geltenden Bestimmungen und Vorschriften entspricht - durch die Lande ziehen). Nur dann sind Sie auf der sicheren Seite!
Beachtet Sie all diese Punkte, so werdet Sie schnell feststellen, dass Sie mit uns die richtige Wahl getroffen haben und nicht, per gesetzlicher Definition, einem Auswahlverschulden zum Opfer gefallen seid.
Ein Event erfolgreich zu planen und durchzuführen, ohne dass Komplikationen oder Zwischenfälle passieren hängt sehr viel von der Fachkompetenz, der Qualifikation und natürlich auch von der Erfahrung und dem Verantwortungsbewusstsein der "Techniker" ab.
Um genau diesen planerischen Herausforderungen qualifiziert gegenüber treten zu können, haben wir uns zur Fortbildung "Fachmeister für Veranstaltungssicherheit" entschlossen und bieten seit 2012 unseren Kunden die qualifizierte Planung von (Groß-) Veranstaltungen an. Weitere Infos zu der Qualifikation finden Sie hier www.fachmeisterfürveranstaltungssicherheit
Unsere technischen Einrichtungen entsprechen sowohl den Unfallverhütungsvorschriften nach BGV A1 §2 und §5 und werden nach § 5 der BGV A2 / DIN 0701/702 regelmäßig geprüft.
Durch unsere berufliche Qualifikation als Meisterunternehmen (und somit auch als gelistete Ausbildungsstätte für Fachkräfte für Veranstaltungstechnik (IHK )) werden wir der Ihnen obliegenden Verantwortungspflicht gerecht, nur fachlich und persönlich geeignetes Personal auszuwählen.
Bei uns bekommen Sie das bestmöglich ausgebildete Personal:
Meister für Veranstaltungstechnik, Fachmeister für Veranstaltungstechnik, Fachkräfte für Veranstaltungstechnik, Elektrofachkräfte, Brandschutzbeauftragte und eigens für spezielle Gebiete geschulte Spezialisten.
Zu guter Letzt noch ein weises Statement eines englischen Sozialreformers:
"Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgendjemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften. Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen."
John Ruskin
(1819-1900)
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir, im Gegensatz zu einigen Anderen, auch das verwirklichen dürfen, was wir tun-sprich die Errichtung von Licht- und Tonanlagen an unterschiedlichen Orten.
Man kann von Glück sagen, dass bislang wenige Unfälle mit Personenschäden passierten, wenn man bedenkt, mit wie viel elektrischer Energie heutzutage gearbeitet wird oder dass sehr viele Menschen auf engem Raum feiern.
Man sollte im eigenen Interesse darauf achten, wen man für seine Veranstaltung engagiert. Sie als Veranstalter sind verpflichtet die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen zu treffen und dafür zu sorgen, dass diese befolgt werden. Insoweit trifft Sie eine zivil- und strafrechtliche Verantwortung (z.B. BGV A1§13 (§12 alt), MVStättVo §38 ff., DGUV 17 (alt BGV C1) §15, BGI 810,).
Sie müssen darauf achten, dass Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Versammlungsstätten nur Bühnenfachkräften (Fachkräfte und Meister für Veranstaltungstechnik) übertragen wird (und nicht z.B. freiberuflichen Discjockeys, die mit Ihrer eigenen Technik - die evtl. nicht einmal den geltenden Bestimmungen und Vorschriften entspricht - durch die Lande ziehen). Nur dann sind Sie auf der sicheren Seite!
Beachtet Sie all diese Punkte, so werdet Sie schnell feststellen, dass Sie mit uns die richtige Wahl getroffen haben und nicht, per gesetzlicher Definition, einem Auswahlverschulden zum Opfer gefallen seid.
Ein Event erfolgreich zu planen und durchzuführen, ohne dass Komplikationen oder Zwischenfälle passieren hängt sehr viel von der Fachkompetenz, der Qualifikation und natürlich auch von der Erfahrung und dem Verantwortungsbewusstsein der "Techniker" ab.
Um genau diesen planerischen Herausforderungen qualifiziert gegenüber treten zu können, haben wir uns zur Fortbildung "Fachmeister für Veranstaltungssicherheit" entschlossen und bieten seit 2012 unseren Kunden die qualifizierte Planung von (Groß-) Veranstaltungen an. Weitere Infos zu der Qualifikation finden Sie hier www.fachmeisterfürveranstaltungssicherheit
Wussten Sie schon?!
Bei allen Veranstaltungen über 200 Personen und über 20 qm Szenenfläche muss eine "Fachkraft für Veranstaltungstechnik" und bei Szenenflächen( z.B. Bühnen, Tanzflächen) über 200 qm (MVstättVo) / 100qm (VstättVo-alt- für Schleswig-Holstein) ein geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik vor Ort sein.Profitieren Sie von unserem Know-how!
Wir schenken Ihnen ein ruhiges Gewissen und die Sicherheit, die für Sie und Ihre Gäste unabdingbar ist.Unsere technischen Einrichtungen entsprechen sowohl den Unfallverhütungsvorschriften nach BGV A1 §2 und §5 und werden nach § 5 der BGV A2 / DIN 0701/702 regelmäßig geprüft.
Durch unsere berufliche Qualifikation als Meisterunternehmen (und somit auch als gelistete Ausbildungsstätte für Fachkräfte für Veranstaltungstechnik (IHK )) werden wir der Ihnen obliegenden Verantwortungspflicht gerecht, nur fachlich und persönlich geeignetes Personal auszuwählen.
Bei uns bekommen Sie das bestmöglich ausgebildete Personal:
Meister für Veranstaltungstechnik, Fachmeister für Veranstaltungstechnik, Fachkräfte für Veranstaltungstechnik, Elektrofachkräfte, Brandschutzbeauftragte und eigens für spezielle Gebiete geschulte Spezialisten.
Wir vernachlässigen nicht die Sicherheit, wir wissen was wir tun und das zu einem fairen Preis. Das garantieren wir Ihnen!
Zu guter Letzt noch ein weises Statement eines englischen Sozialreformers:
"Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgendjemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften. Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen."
John Ruskin
(1819-1900)